Kostenübernahme durch Krankenkasse
Wenn die stationäre Behandlungsbedürftigkeit ausgewiesen ist, wird die Behandlung in der Clinica Holistica von Ihrer Krankenkasse und dem Wohnkanton bis maximal zum Referenztarif übernommen.
Beantragung der Kostengutsprache
Sobald der Entscheid zum Eintritt feststeht, wird ein provisorischer Aufnahmetermin vereinbart. Im Anschluss wird die Kostengutsprache bei der Versicherung durch die Patientenadministration der Clinica Holistica beantragt. Zum Nachweis der stationären Behandlungsbefürftigkeit bei der Krankenkasse ist ein Einweisungszeugnis von Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer behandelnden Ärztin nötig. Wir übernehmen alle weiteren Schritte für die Abklärung der Kostengutsprache bei Ihrer Krankenversicherung.
Welche Kosten sind mit der Kostengutsprache gedeckt und welche nicht?
Sobald die Kostengutsprache vorliegt, können wir Ihnen mitteilen, welche Kosten gedeckt sind.
Die Kostengutsprache beinhaltet grundsätzlich alle medizinischen und therapeutischen Leistungen gemäss unserem Leistungsauftrag inklusive Verpflegung und Unterkunft.
Nicht gedeckte Kosten:
- interkurrente Behandlungen akutsomatischer Krankheiten und Unfallfolgen
- zwei Laktattests à je CHF 20.00 pro Aufenthalt
- Materialkosten für die Gestaltungstherapie CHF 25.00 pro Woche
- persönliche Extras wie Telefongespräche, fakultative Ausflüge, Hotelleriezuschläge, Parkplatz, ÖV-Tickets, etc.
Per Vorkasse zu bezahlen sind zusätzliche Hotellerieleistungen (z.B. Einzelzimmer für Allgemeinversicherte) und zusätzlich gewünschte Therapieleistungen, welche nicht im Therapieprogramm vorgesehen sind (z.B. zusätzliches Einzelgespräch).
Vorgängig müssen Sie ein Depot von CHF 500.00 überweisen. Mit diesem Depot werden die Kosten für persönliche Auslagen (ausgenommen fakultative Ausflüge und öV-Tickets), Kosten für Laktattests und die Materialkosten für die Gestaltungstherapie verrechnet. Ein allfälliges Restguthaben wird Ihnen nach dem Aufenthalt überwiesen bzw. Kosten, welche die Anzahlung übersteigen, werden Ihnen nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt.
Beachten Sie bitte auch Ihre persönliche Versicherungspolice (Franchise, Selbstbehalt).
Gemäss aktueller Verordnung des BAG beträgt der Spitalbeitrag aktuell CHF 15.00/Tag. Dieser Betrag wird Ihnen ggfs. direkt durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
- https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife.html
- https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/suche.html#spitalbeitrag
Schlussabrechnung Krankenkasse
Tarifordnung Clinica Holistica
Kann ich nur in die Clinica Holistica eintreten, wenn ich im Kanton Graubünden wohnhaft bin?
Nein, ein Eintritt ist für alle Personen aus der Schweiz und dem Ausland möglich. Personen aus der Schweiz benötigen eine Kostengutsprache (siehe oben stehende Informationen). Personen aus dem Ausland können als Selbstzahler (gemäss Tarifliste, per Vorkasse) eintreten.
Ich wohne nicht im Kanton Graubünden und bin allgemein versichert, ohne Spitalzusatzversicherung für die ganze Schweiz. Welche Kosten muss ich tragen?
Da unser Basisfallpreis nach TARPSY derzeit niedriger ist als der Referenztarif der meisten anderen Kantone, entstehen Ihnen dadurch in der Regel keine Zusatzkosten. Maximal wird Ihnen die Differenz zwischen dem Referenztarif Ihres Wohnkantons und unserer Tagespauschale in Rechnung gestellt.
Unterschiede von der allgemeinen zur halbprivaten/privaten Abteilung:
Nachstehend listen wir die wichtigsten Unterschiede auf:
Allgemein:
- Unterbringung im Doppelzimmer
- ausgewogenes Basis-Therapieprogramm für die allgemeine Abteilung
Halbprivat:
- Unterbringung in einem HP-Einzelzimmer im Haupthaus
- Basis-Therapieprogramm für die halbprivate Abteilung, u.a. mit mehr Einzelgesprächen und therapeutischen Leistungen
Privat:
- Unterbringung in einem komfortabel ausgestatteten P-Einzelzimmer im Haupthaus
- Basis-Therapieprogramm für die private Abteilung, u.a. mit mehr Einzelgesprächen und therapeutischen Leistungen
- zusätzliche Massagen
- Personal Trainer
- zusätzliche Hotellerieleistungen
Kinderbetreuung / Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen Zuhause
Informieren Sie sich beim Rotkreuz-Kantonalverband Ihres Wohnkantons (die Dienstleistung kann sich von Kanton zu Kanton leicht ändern) oder bei der örtlichen Spitex. Weitere Adressen kann Ihnen Ihre Krankenkasse oder auch die Gemeindeverwaltung vermitteln.
Der Rotkreuz-Dienst betreut z.B. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren.
Dank einkommensabhängigen Tarifen und Spenden kann das Angebot auch von Familien mit kleinem Budget genutzt werden. Einige Krankenkassen übernehmen übrigens einen Teil der Kosten dieser Dienstleistung.