Ja, wenn die stationäre Behandlungsbedürftigkeit ausgewiesen ist. Von Ihrem behandelnden Arzt muss uns ein Einweisungszeugnis vorliegen. Damit reichen wir nach dem Vorgespräch ein Kostengutsprache-Gesuch bei Ihrer Krankenkasse ein.
Nein, ein Eintritt ist für alle Personen aus der Schweiz und dem Ausland möglich.
Da unsere Tagespauschale derzeit niedriger ist als der Referenztarif der meisten anderen Kantone, entstehen Ihnen dadurch in der Regel keine Zusatzkosten. Maximal wird Ihnen die Differenz zwischen dem Referenztarif Ihres Wohnkantons und unserer Tagespauschale in Rechnung gestellt.
Nein. Im Falle der Vereinbarung einer stationären Behandlung benötigen wir ein Einweisungszeugnis, welches durch Ihren Hausarzt bzw. ambulant behandelnden Arzt ausgestellt wird. Mit diesem Beleg der stationären Behandlungsbedürftigkeit übernehmen wir alle weiteren Schritte für die Abklärung der Kostengutsprache bei Ihrer Krankenversicherung.
Sobald die Kostengutsprache vorliegt, können wir Ihnen mitteilen, welche Kosten gedeckt sind.
Die Kostengutsprache beinhaltet grundsätzlich alle medizinischen und therapeutischen Leistungen gemäss unserem Leistungsauftrag inklusive Verpflegung und Unterkunft.
Nicht gedeckte Kosten:
- interkurrente Behandlungen akutsomatischer Krankheiten und Unfallfolgen
- zwei Laktattest à je CHF 20.00 pro Aufenthalt
- Materialkosten für die Gestaltungstherapie über CHF 25.00 pro Woche
- persönliche Extras wie Restaurantkonsum, Internetdienste, Telefongespräche, fakultative Ausflüge, Hotelleriezuschläge, Parkplatz, ÖV-Tickets, etc.
Bei Anreise müssen Sie ein Depot von CHF 500.00 beim Empfang hinterlegen (Depot bei Parkplatznutzung: CHF 700.00). Die genannten Beträge werden mit dieser Anzahlung verrechnet. Ein Guthaben wird Ihnen nach dem Aufenthalt überwiesen bzw. Kosten, welche die Anzahlung übersteigen werden Ihnen nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt.
Beachten Sie bitte auch Ihre persönliche Versicherungspolice (Franchise, Selbstbehalt).
Gemäss aktueller Verordnung des BAG beträgt der Spitalbeitrag aktuell CHF 15.00/Tag. Dieser Betrag wird Ihnen ggfs. direkt durch Ihre Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/suche.html#spitalbeitrag
Nachstehend listen wir die wichtigsten Unterschiede auf:
Allgemein:
- Unterbringung im Doppelzimmer
- ausgewogenes Basis-Therapieprogramm für die allgemeine Abteilung
Halbprivat:
- Unterbringung in einem HP-Einzelzimmer im Haupthaus
- Basis-Therapieprogramm für die halbprivate Abteilung, u.a. mit mehr Einzelgesprächen und therapeutischen Leistungen
Privat:
- Unterbringung in einem komfortabel ausgestatteten P-Einzelzimmer im Haupthaus
- Basis-Therapieprogramm für die private Abteilung, u.a. mit mehr Einzelgesprächen und therapeutischen Leistungen
- zusätzliche Massagen
- Personal Training
- zusätzliche Hotellerieleistungen